Rechtsanwalt Klein

Ihr Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht sowie Arbeitsrecht in Lüdenscheid

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Herr Rechtsanwalt Larsen Klein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat sich daneben auf die Beratung und Unterstützung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Erfahren Sie hier mehr über den beruflichen Werdegang Ihres Rechtsanwalts Klein und lesen Sie mehr zu den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten wie Mietrecht, Zwangsverwaltungen und mehr.

Rechtsanwalt Klein – Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Larsen Klein wurde 1972 in Datteln (Kreis Recklinghausen) geboren. Nach Abschluss des Jurastudiums absolvierte er das Referendariat mit Stammdienststelle in Hagen. Im Jahr 2003 erwarb er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie als Rechtsanwalt bei den Amts- und Landgerichten.

2011 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht
seit 2003 Rechtsanwalt in der Kanzlei Reiner Becher & Kollegen
2003 Zulassung als Rechtsanwalt
2002- 2003 juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Ennepetal
2001- 2002 Weiterbildung „Wirtschaftsrecht" in Hagen
1999 -2001 Referendariat in Hagen
1993-1998 Studium der Rechtswissenschaft in Bochum

Fachgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Klein liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Dabei steht aus Arbeitnehmersicht die Einleitung von Kündigungsschutzverfahren und die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt, daneben auch die Geltendmachung und Durchsetzung wechselseitig bestehender Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus bestehenden Arbeitsverhältnissen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrsrecht, in der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Verteidigung des Mandanten in einem, sich etwa anschließenden, Ermittlungsverfahren

Des Weiteren ist Herr Rechtsanwalt Klein im Bereich Vertragsrecht tätig. Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sind dabei die unterschiedlichsten Fallgestaltungen in vertraglichen Angelegenheiten, wie etwa die Nicht- oder Schlechterfüllung von vertraglichen Pflichten und die daraus oftmals resultierenden Erfüllungs- oder Schadensersatzverpflichtungen.

Herr Rechtsanwalt Klein befasst sich schließlich überwiegend mit der Bearbeitung von Zwangsverwaltungsverfahren. Bei dieser Form der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners, liegt die primäre Aufgabe des Zwangsverwalters darin, das Zwangsverwaltungsobjekt in seinem Bestand zu sichern, Mieten und Nebenkosten einzuziehen und nach Abzug der laufenden Kosten (etwa verbleibende Überschüsse auf der Grundlage eines gerichtlichen Teilungsplans) an die Gläubiger auszukehren.

Neben den vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkten, ist das Strafrecht ein Interessenschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Klein, ebenso wie die Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem Bereich Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht.

Alle Tätigkeitsschwerpunkte auf einen Blick: 

  • Arbeitsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht einschließlich Zwangsverwaltungen
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Klein steht Ihnen nach vorheriger Terminabsprache gerne für Fragen und Beratungen zur Verfügung. Rufen Sie an: 02351 3011

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